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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NaturFreunde Skischule Stuttgart

Alle Skikurse in jeder Stufe werden nach dem deutschen Skilehrplan durchgeführt. Die einzelnen Kurse sind auf zirka zwölf Teilnehmer begrenzt. Bei gemeinsamer Busanfahrt fahren wir mit einem einfach ausgestatteten Reisebus das jeweilige Fahrtziel an. Die Kursorte werden je nach Schneelage festgelegt. Es wird immer der günstigste Ort gewählt. Kurse werden für Anfänger, Fortgeschrittene und geübte Fahrerinnen und Fahrer durchgeführt.

Für Kinder-Skikurse werden unsere Skibetreuer speziell geschult. Auch hier unterrichten wir in verschiedenen, dem Fahrkönnen entsprechenden Klassen.

Wir setzen voraus, dass die Teilnehmer mit funktionsgerechter Ski- bzw. Snowboardausrüstung zu den Kursen kommen. Die Bindungen müssen vom Fachmann überprüft und eingestellt sein.

Wir bitten die folgenden Teilnahmebedingungen zu beachten:

Die Anmeldung zu den Kursen, Ausfahrten und Freizeiten kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Teilnehmer erhält dann eine Anmeldebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung. Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe des in der Teilnahmebestätigung ausgewiesenen Betrages zu zahlen. Vor Eingang der Anzahlung oder Inwertstellung auf dem Konto der Skischule ist die NaturFreunde Skischule jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Ausübung des Rücktritts kann mündlich oder schriftlich gegenüber dem Anmeldenden erfolgen. Vor Beginn einer Ausfahrt oder einer Freizeit erhält jeder Teilnehmer ein Informationsschreiben, das über Abfahrts- und Ankunftszeiten, Verbindungs­möglichkeiten mit dem Aufenthaltsort und über sonstige Besonderheiten der Fahrt unterrichtet.

Wir behalten uns vor, bei Überbelegung von Kursen und Ausfahrten auch bereits vor dem Schlusstermin Anmeldungen zurückzuweisen.

Die NaturFreunde Skischule darf den Teilnehmerbeitrag bei insolvenzsicherungspflichtigen Fahrten vor Beginn der Fahrt nur verlangen, wenn dem Teilnehmer ein Sicherungsschein übergeben wurde. Den Sicherungsschein erhält der Teilneh­mer bei sicherungspflichtigen Veranstaltungen mit der Teilnahmebestätigung. Der restliche Teilnehmerbeitrag wird fällig, wenn feststeht, dass die Fahrt wie geplant durchgeführt wird und der Teilnehmer das Informationsschreiben erhalten hat. Eine Preisänderung ist in dem Umfang möglich, wie sich durch die Preisänderung der Leistungsträger die Erhöhung des Anteils der Beförderung, Abgaben oder Wechselkurse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auswirkt.

Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer jederzeit zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen emp­fehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bis 8 Wochen vor Beginn wird bei Rücktritt eine pauschale Bear­beitungsgebühr von 25 € einbehalten. Bei späterem Rücktritt gelten folgende pauschale Rücktrittsgebühren: bis 5 Wochen vor Fahrtbeginn 50 % des Teilnehmerbeitrages je Teilnehmer, bis 3 Wochen vor Fahrtbeginn 70 % des Teilnehmerbeitrages je Teilnehmer und bei späterem Rücktritt 90 % des Teilnehmerbeitrages je Teilnehmer.

Wenn der Teilnehmer die Fahrt schuldlos nicht antritt, wird die Teilnehmergebühr abzüglich der durch den Nichtantritt ent­standenen Unkosten (Busfahrt, Leerbett-gebühr, Verwaltungskosten usw.) in angemessener Höhe zurückerstattet.

Bei zu geringer Beteiligung, Schneemangel, höherer Gewalt oder einem sonstigen ähnlichen Grund ist die NaturFreunde Skischule jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Wird eine Fahrt wegen zu geringer Beteili­gung nicht durchgeführt, wird dies dem Teilnehmer spätestens 4 Tage vor Fahrtbeginn mitgeteilt. Vor Fahrtbeginn wird der Teilnehmerbeitrag unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 3 € je Teilnehmer zurückerstattet. Nach Fahrtbeginn wird der Teilnehmerbeitrag unter Abzug der bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet. Die NaturFreunde Skischule Stuttgart kann während der Fahrt, vertreten durch die Fahrtenleitung, nach erfolgloser Abmahnung wegen einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der Fahrt durch in der Person des Teilnehmers liegende Gründe kündigen. Der Teilnehmerbeitrag wird dann unter Abzug der bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet. Tritt die NaturFreunde Skischule von einer Skikurs-Veranstaltung zurück, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Kursgebühr, die Buskosten werden zu­rückerstattet. Die NaturFreunde Skischule haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Veranstalters. Für Fremdleistungen wird nicht gehaftet. So haftet beispielsweise bei der Beförderung mit Omnibussen oder Liftanlagen für die Beförderung das jeweilige Unternehmen. An sportlichen Betätigungen während der Maßnahmen beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Eine Haftung der NaturFreunde Skischule ist insofern ausgeschlossen. Insgesamt ist die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und soweit der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die NaturFreunde Skischule allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerbeitrages beschränkt.

Bei Beeinträchtigung durch einen Mangel hat der Teilnehmer die Pflicht, ein Abhilfeverlangen mit Setzung einer angemes­senen Frist zur Abhilfeleistung zu stellen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der NaturFreunde Skischule Stutt­gart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Andernfalls ist der Teilnehmer nicht zu einer Kündigung wegen des aufgetretenen Mangels berechtigt. Etwaige Beanstandungen (Mängel) hat der Teilnehmer unverzüglich schriftlich bei der Fahrtenleitung oder bei der Ge­schäftsstelle der NaturFreunde Skischule anzuzeigen. Ansprüche aus der Fahrt hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fahrt bei der Geschäftsstelle der NaturFreunde Skischule Stuttgart schriftlich geltend zu machen.

Bei allen Veranstaltungen obliegt das Bestehen einer ausreichenden Versicherung, insbesondere einer Krankenversiche­rung, dem Teilnehmer. Wir empfehlen eine Zusatzversicherung, insbesondere eine Auslands-Reisekrankenversicherung abzuschließen. NaturFreunde-Mitglieder sind über ihren Jahresbeitrag bereits unfall- und haftpflichtversichert.

Für alle Veranstaltungen gelten die Teilnahmebedingungen der NaturFreunde Skischule Stuttgart. Im übrigen und im Falle der Unwirksamkeit einer Teilnahmebedingung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stuttgart, 1, September 2004